Kasettenrecorder? Ich habe noch mit Spulentonbandgeräten gearbeitet.
Den Einwand gegen den ermittlungstechnischen Einwand könnte ich nur beantworten, indem ich die Schlusspointe verrate. Ich denke allerdings, dass ein Hinweis auf eine Diskrepanz zwischen der Anzeige auf dem Mobiltelefon und der Abrechnung der Mobiltelefongesellschaft wohl (ganz sicher zusammen mit den übrigen Beweisen, die van der Meer gesammelt hat) genügen könnte, die bereits abgeschlossenen offiziellen Ermittlungen wieder zu eröffnen.