Kuno Raeber: Aus dem Nachlass I

Es ist immer so eine Sache um den Nachlass eines Schriftstellers. Ich bin zwar durchaus Arno Schmidts Meinung, dass die Nachkommen keinerlei Rechte am Nachlass eines schriftstellernden Vorfahren haben dürften, schon gar nicht das Recht, diesen Nachlass oder Teile davon zu vernichten. Dennoch bleibt die Tatsache bestehen, dass die Lektüre von Werken aus dem Nachlass…