Zitieren, das:

will gelernt sein. Zu den Regeln korrekten Zitierens gehört, dass die Quelle des Zitats angegeben wird. Es gehört ein Wissen darum, was ein Kürzestzitat ist, ein Kurzzitat und ein Langzitat.


Es gehört auch ein Wissen darum, was kein Zitat ist: Gleich einen ganzen Artikel woher zu kopieren und 1:1 im eigenen Blog zu deponieren. Ohne den Verfasser – in diesem Fall uns – um Erlaubnis zu bitten. Das ist, auch wenn man die Quelle angibt, entweder naiv oder frech. Wir überlassen es der Phantasie der geneigten Leserin, des geneigten Lesers, sich auszumalen, zu welcher der beiden Alternativen wir tendieren.

Nämlich:

Wir waren alles andere als amüsiert, als wir bei unserem Aperçu zum ersten Band von Hermann Burgers Werkausgabe (Rauchsignale etc.) einen Pingback einer anderen Webseite fanden und beim Nachschlagen der pingenden Seite herausfanden, dass unser Artikel nicht einfach erwähnt, oder gemäß obigen Regeln zitiert wurde, sondern 1:1 kopiert. Selbstredend wurden wir nicht um Erlaubnis gefragt.

Wir wissen nun nicht, ob die betreffende Webseite der Meinung ist, dass sich so ein Diebstahl mit folgender im Impressum verwendeten Floskel rechtfertigen ließe:

Wir fühlen uns der Acht-Punkte-Proklamation des poetischen actes von H.C. Artmann verpflichtet und betreiben eine archivarische Demokratisierung poetischen Wissens.

Die Proklamation ist auf der Webseite einkopiert. Wir wissen nicht, ob die Rechte-Inhaber von Artmanns Werken vor dem Einkopieren gefragt wurden, ob dies erlaubt sei. Wir haben auch nicht kontrolliert, ob H. C. Artmann tatsächlich einmal so etwas gesagt oder geschrieben hat. Möglich ist es. Aber in dieser Proklamation sagt H. C. Artmann nichts darüber, dass man Werke von andern Leuten einfach 1:1 in ein eigenes Werk kopieren darf. Selbst wenn er es, wie es ganz sicher Brecht getan hat, selbst wenn es H. C. Artmann also selber so gehandhabt hätte – die Damen und Herren jener Webseite sind keine Artmanns. Und ganz sicher keine Brechts.

Was die Archivierung unserer Artikel und Aperçus betrifft, dürfen wir versichern, dass wir dazu auch ganz allein im Stande sind. Last but not least: Dass eine Webseite nicht-kommerziell ist, entbindet sie nicht davon, die Urheberrechte anderer Webseiten zu achten.

Wir geben gerne zu, dass die Analyse, die der unseren voransteht, diese an Ausführlichkeit und Präzision übersteigt. Vielleicht waren ja die Betreiber der Webseite der Meinung, dass wir von litteratur.ch stolz darauf sein müssten, unser Aperçu auf einer Seite wiederzufinden, die von der ZEIT zitiert wird und die vom Deutschen Literaturarchiv in Marbach offenbar zu den empfehlenswerten Quellen für Rezensionen in der Rubrik „Germanistik im Netz“ gezählt wird. Offen gesagt können wir ganz gut ohne solchen Ruhm leben, wenn der Preis dafür ist, dass man sich seine Artikel ungefragt klauen lassen muss.

Da gibt es eine weitere Aussage des Impressums

Eine Verletzung von Schutzrechten Dritter (in dubio pro publico) oder eine Situation, die eine Aufforderung per anwaltlicher Abmahnung motivieren könnte, entspricht nicht dem mutmaßlichen Willen der Betreiber dieser nichtgewerblichen und nichtkommerziellen Webseiten. In jedem Fall sichern wir die sofortige Behebung der Verletzung zu. (Fette Auszeichnung im Original)

die wiederum nur als naiv oder als frech eingestuft werden kann. Wir überlassen es abermals der Phantasie der geneigten Leserin, des geneigten Lesers, sich auszumalen, zu welcher der beiden Alternativen wir tendieren.

(Wir haben übrigens an die im Impressum angegebene Adresse ein Mail geschrieben. Mal schauen, ob die sofortige Behebung der Verletzung stattfindet…)

Hier ein kleiner Tipp für zukünftige Fälle: Alle Aperçus dieses Blogs sind von uns eigenständig und -händig verfasst, fallen somit unter das Schweizer Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) von 9. Oktober 1992, Artikel 2. Damit sind jede Weiterverwendung und jedes Kopieren (auch für nicht-kommerzielle Zwecke) – im Gegensatz zu Zitieren oder Verlinken – nicht gestattet und von uns auch nicht gewünscht.

PS. Die von uns zitierten Ausschnitte aus dem Impressum können im Original nachgelesen werden, wenn man dem Pingback bei unserer Besprechung des ersten Bandes der Hermann-Burger-Werkausgabe folgt, und auf jener Webseite dann auf „Impressum“ klickt. Wir haben nicht im Sinn, für diese Seite noch mehr ‘Traffic’ zu generieren, indem wir noch mehr ‘Gratis-Links’ legen.

4 Replies to “Zitieren, das:”

  1. Heute Morgen, nachdem ich nochmals insistieren musste, ist die ganze Seite verschwunden; inkl. dem Teil, der gar nicht von uns stammte. Dazu erhielten wir ein Mail mit einer, gelinde gesagt, nicht gerade einleuchtenden Erklärung.

      1. Ja. Eine Erklärung, keine Entschuldigung. Der Seitenbetreiber beruft sich sinngemäss darauf, dass andere freigiebiger mit ihren eigenen Werken seien…

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