Unser kleines Portal zur Litteratur existiert nun schon seit dem Jahr 2011. Hier veröffentlichen wir in mehr oder weniger regelmässigen Abständen Bemerkungen zu unserer Lektüre. Manchmal auch zu Phänomenen rund um den Literaturbetrieb, die uns aufgefallen sind. Manchmal zu ganz anderen Themen.
Unsere Lektüre ist breit gefächert. Zwar bevorzugen wir Texte, an denen sich die Diskussionen nicht erst seit gestern entzünden. Das soll das doppelte t in „Litteratur“ andeuten: Es ist ein Hinweis auf unser Faible für Texte aus der Zeit, als in Anlehnung an das lateinische „littera = alles Geschriebene“ dieses doppelte t auch im Deutschen noch verwendet wurde.
Und weil „littera“ bzw. „Literatur“ im Grunde genommen alles Geschriebene umfasst, lesen wir auch anderes als Belletristik: Philosophie zum Beispiel oder Sach- und Fachbücher zu verschiedenen Themen. Wir lehnen auch sog. „triviale“ Literatur nicht prinzipiell ab. Wichtig ist uns allerdings bei allem ein Mindestmaß an Qualität, welche erst die Grundlage für fruchtbare Auseinandersetzungen bietet.
Wir hoffen, mit unseren Bemerkungen – wir nennen sie gerne Aperçus – Ihr Interesse wecken zu können. Selbstverständlich sind wir offen für Diskussionen. Am liebsten diskutieren wir in unserem Forum – ganz einfach, weil sich ein Forum von der Form her besser für Diskussionen eignet.
Auf Anfragen von Autoren, ihre Werke zu lesen und zu rezensieren, werden wir aus Zeitgründen nicht immer antworten; auch weisen wir darauf hin, dass wir umsonst erhaltene, nicht erbetene Rezensionsexemplare nur in Ausnahmefällen und ohne Präjudiz für andere Zusendungen lesen oder gar hier besprechen werden. Auch von uns erbetene Rezensionsexemplare werden wir nicht automatisch positiv besprechen, nur weil wir sie umsonst erhalten haben.
In Zeiten von KI und anderen Kopierern noch dies: Hier schreiben noch Menschen. Das bedeutet auch, dass alle Aperçus dieses Blogs von uns eigenständig und -händig verfasst worden sind und somit unter den Begriff eines „Werks“ gemäss dem Schweizer Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz, URG) von 9. Oktober 1992, Artikel 2, fallen. Damit ist das Kopieren eines ganzen Artikels zur Weiterverwendung (auch für nicht-kommerzielle Zwecke, auch fürs Training von KIs) – im Gegensatz zu Zitieren oder Verlinken – nicht gestattet und von uns auch nicht gewünscht.
litteratur.ch
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