Ernst Schubert: Räuber, Henker, arme Sünder

Schubert schreibt mit diesem Buch eine Art Kriminal- und Strafgeschichte vom Mittelalter bis zum Jahr 1800, wobei er besonders auf die unterschiedlichen Strafkonzeptionen von Mittelalter und Neuzeit hinweist. Das Mittelalter kennt noch weitgehend ein “Bußrecht”, das Vergehen kann (und soll) gesühnt werden, wobei der Einfluss der Menschen auf das Urteil noch wesentlich größer ist als in der Neuzeit. Dies hatte teilweise verfassungsrechtliche Gründe: Da vor dem 16. Jahrhundert die Obrigkeit nicht über die entsprechenden Mittel (Büttel bzw. Polizei) verfügte, musste mit dem Urteil auf die “Umständ” (die anwesenden Menschen während des öffentlichen Prozesses bzw. der Hinrichtung) Rücksicht genommen werden. Entsprach die Strafe nicht dem Gerechtigkeitsempfinden, so wurde es schwer, diese Strafe auch durchzusetzen.

Ein weiterer Aspekt der mittelalterlichen Rechtsprechung war das Gnadenrecht (das ebenso die Öffentlichkeit des Verfahrens als Grundlage hatte): Man konnte einen Verurteilten abbitten, indem ihn etwa ein Frau zu heiraten versprach (der zivilisierende Einfluss der Ehe war auch im Mittelalter bereits bekannt) oder aber ein – häufig Hochgestellter – von seinem Recht des Abbittens Gebrauch machte, ein Recht, das man nur schwer abschlagen konnte (deshalb wurden Hinrichtungen in der Neuzeit teilweise “ohne Umständ” vollzogen, bei Nacht und Nebel, um diesem offenbar häufig vorkommenden Abbitten zuvor zu kommen). In diesem Zusammenhang bemüht sich Schubert die Voreingenommenheit bezüglich des “grausamen” Mittelalters zu entkräften, denn tatsächlich sind Folter oder Hexenprozesse (die stets mit dem “finsteren Mittelalter” assoziiert werden) sehr viel mehr Phänomene der frühen Neuzeit. Wobei diese Folter erst bei den Inquisitionsprozessen als ein Teil des Beweisverfahrens angesehen wurde, während man zuvor aufgrund der Anklage durch Zeugen (bzw. der fama) den Delinquenten zum Gestehen der Tat bewegen wollte. (Für den Betreffenden werden die rechtlichen Feinheiten allerdings eine nur geringe Rolle gespielt haben: Durch die Öffentlichkeit des gesamten Vorganges aber wurde die Willkür in engeren Grenzen gehalten als in den späteren Folterkellern.)

Wiewohl ich keineswegs jenem Personenkreis zugehörig bin, die das Mittelalter in den letzten Jahrzehnten unter einem verklärenden Gesichtspunkt betrachtet haben, ist diese Kritik vollauf berechtigt. Ein Problem ist Periodisierung an sich: Das Mittelalter ist ein äußert heterogener Zeitraum, die “dunklen Jahrhunderte” haben mit dem Spätmittelalter sehr viel weniger zu tun als dieses mit der frühen Neuzeit. (Steven Pinker (“Gewalt”) gehört zu den zahlreichen Autoren, die sich über das Mittelalter sehr undifferenziert äußern und eine Kontinuität postulieren, die allenfalls als populäre Meinung auftritt, aber einer Quellenkritik nicht standhält.) Schubert hingegen übertreibt es manchmal, indem er die Bürokratisierung des Rechtswesens im 16. Jahrhundert als eine generelle Verschlechterung der Position der Verbrecher betrachtet. Und er widerspricht ungewollt dieser seiner eigenen Position, indem er etwa darauf hinweist, dass “die Vielfalt der mittelalterlichen Todesstrafen erheblich eingeschränkt wurde” und etwa mit dem “Ausgang des Mittelalters auf die grauenhafte Strafe des Lebendigbegrabens verzichtet wurde”. Der Unterschied scheint vor allem in einer zunehmenden Rechtssicherheit zu bestehen: Das hatte natürlich auch zur Folge, dass die tief im Denken des mittelalterlichen Menschen verwurzelte Gnade (als ein ebenso willkürlicher Akt) in der Neuzeit keinen Platz mehr fand. Damit verbunden aber ist eine Entfremdung von der Obrigkeit: Da die Bevölkerung in keiner Weise mehr in den Strafprozess eingebunden war, empfand man das Vorgehen häufig als diktatorisch und unangemessen.

Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der im 18. Jahrhundert aufkommenden Räuberromantik wider. Die Legende vom sozialen Räuber, der den Armen schont und von den Reichen nimmt findet sich in den Fakten nirgendwo bestätigt. Berühmte Figuren wie Nickel List oder der Schinderhannes waren nichts weiter als kriminelle Elemente, nur die Tatsache, dass sie der Obrigkeit sich widersetzten hat zu einer romantisierenden Identifikation von weiten Teilen des Volkes geführt (ein Umstand, der sich zeitübergreifend erhalten hat: Donald Trump oder Nigel Farage versuchen sich ebenso ein Image des Kämpfers gegen ein – nie wirklich greifbares, aber übermächtiges System – zu stilisieren und haben damit Erfolg bei all jenen, die sich im Leben als zu kurz gekommen betrachten und vom System, von “denen da oben” (wer immer das auch ist) verraten fühlen.)

Wenngleich ich manche Argumentation als fragwürdig empfinde (so stellt Schubert fest, dass die Aufklärung, etwa die Kritik an der Todesstrafe, keinerlei Auswirkungen auf einen humaneren Strafvollzug gehabt hätte, wobei er zu übersehen scheint, dass solche Bewegungen immer erst zeitversetzt wirken: Niemand liest seinen Cesare Beccaria und schafft eine Woche später die Todesstrafe ab), so sind die allermeisten Teile des Buches ein Hochgenuss für jeden historisch Interessierten. Schubert versteht es, auch sperrige Materien (wie etwa das Verfassungsrecht) spannend darzustellen, seine umfangreiche Quellenkenntnis ist überall zu spüren, wobei auch ironisch-sarkastische Seitenhiebe auf die Gegenwart nicht fehlen. Ich kenne nur wenig historische Werke, die sich qualitativ mit diesem messen können, die manchmal eigenwilligen Ansichten (etwa über die Aufklärung) könnten im übrigen auch dem Wunsche geschuldet sein, anderen Historikern am Zeug zu flicken (was in dieser Zunft mit viel Vergnügen und noch mehr Engagement getan wird: Nichts schöner als einem Kollegen einen Fauxpas nachzuweisen): So wird aus seinen Ausführungen deutlich, dass er etwa von Richard van Dülmens Büchern zur Neuzeit nicht wirklich viel hält. Trotzdem: Ein wunderbares Buch.


Ernst Schubert: Räuber, Henker, arme Sünder. Verbrechen und Strafe im Mittelalter. Darmstadt: WBG 2007.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert