Charles Baudelaire: Sämtliche Werke/Briefe. Band 4: Nouvelles Fleurs du Mal – Neue Blumen des Bösen

Band 4 der Werkausgabe schliesst unmittelbar an Band 3 an; sogar die sonst vorhandenen Briefe aus der jeweilig erschlossenen Epoche fehlen. Es handelt sich beim Band 4 nämlich um einen Materialien-Band zu Band 3.

Zuerst werden unter dem Titel Les épaves / Strandgut die Gedichte vorgestellt, die Baudelaire aufgrund eines Gerichtsurteils aus Les Fleurs du Mal streichen musste. Darunter gehörten Lesbos und Femmes Damnées, wo Baudelaire eine allzu explizite Schilderung von körperlicher Liebe unter Frauen vorgeworfen wurde, aber auch Gedichte, in denen die Richter Hinweise auf sado-masochistische Praktiken oder Wünsche zu sehen meinten, wie À celle qui est trop gaie.

Gerade dieses letztgenannte Gedicht wirft die grundsätzliche Frage zum Thema “Zensur” auf. Zensur aus politischen Gründen, wo ganz klar zum Sturz der Herrschenden aufgerufen wird, ist ja – sozusagen als ein Akt der Selbstverteidigung der Herrschenden – irgendwie nachvollziehbar. Ob gerechtfertigt, ist eine andere Frage. Wenn aber, so wie im Fall der Fleurs du Mal, Zensur aus moralischen Gründen ausgeübt wird, wird’s problematisch. Nicht nur die Frage, wie weit Kunst “alles” darf, ist zu stellen. Viel problematischer ist die auch in einer Fussnote (offiziell vom “Herausgeber” der Épaves, tatsächlich, wenn ich mich recht erinnere, von Baudelaire selber stammend) zu À celle qui est trop gaie aufgeworfene Frage, wie weit hier nicht jedesmal der mit richterlicher Gewalt versehene Leser eigenes ins Gedicht trägt und somit darin Dinge sieht, die vom Dichter nicht hineingelegt wurden und vielleicht von andern Lesern darin auch nicht gefunden werden. Das ist die Krux einer jeden Literaturkritik, die bei einer zensuriellen wahrhaft tödlich sein kann. (Auch Baudelaire hat das Urteil de facto gebrochen: Die wohl überlegte Komposition seiner Fleurs du Mal war nach dem Urteil dahin; das im Urteil sich ausdrückende Unverständnis der breiten Leserschaft stiess ihn vor den Kopf. Von den finanziellen Konsequenzen für den sowieso immer mit Schulden kämpfenden Mann – es wurde eine ziemlich hohe Busse ausgesprochen – gar nicht zu reden.) Im vorliegenden Fall sahen die Richter in ihrem engen, spiessbürgerlichen Verständnis der Dinge nur auf den Wortlaut – den darin (auch) angedeuteten Zusammenhang z.B. von Eros und Thanatos, den Baudelaire auf bedeutend schlagendere Art und Weise ausdrückte, als es Jahre später einem Sigmund Freud gelingen sollte, konnten sie – wohl auch mangels kulturhistorischen Wissens – nicht erkennen oder anerkennen. Mit andern Worten: Die Richter blieben an der Oberfläche der Wörter kleben, ignorierten auch den alten Spruch, nach dem Hony soit qui mal y pense, und enthüllten sich so als die Schweinchen als die sie Dichter und Verleger bezeichneten. Da die Staatsmacht und wohl auch das Denken der Mehrheit in solchen Fällen sich auch immer hinter die eigentlichen Schweinchen stellt …

In Band 4 figurieren dann noch die eigentlichen Materialien zum Gerichtsfall: Die positiven Kritiken, die erscheinen konnten, bevor die Sache zur Staatsaffäre wurde und weitere positive Berichterstattung de facto verboten wurde. Der im Hintergrund stattgefundene Briefwechsel zwischen bürgerlicher Literaturkritik und Staatsanwaltschaft – das wirklich Üble an der Geschichte ist ja, dass es Literaturkritiker waren, die Baudelaire in die Pfanne hauten. Baudelaires eigene Arbeiten zu Handen seines Verteidigers, in denen er immer wieder darauf hinweist, in welcher Tradition er eigentlich stehe, und dass seine Vorgänger in bildender und in dichtender Kunst ebenso explizit, wenn nicht expliziter gearbeitet hätten. Zum Schluss das Gnadengesuch Baudelaires an die Kaiserin Eugénie, da die ausgesprochene Busse für Baudelaire schlicht unbezahlbar war, und entsprechend von Eugénie auch reduziert wurde.

Ein dunkles Kapitel der Literaturgeschichte wird hier aufgetan. Gustave Flaubert, der kurz zuvor für seinen Roman Madame Bovary in einen ähnlichen Prozess verwickelt worden war, allerdings durch einen klugen Anwalt einen Freispruch erreichte, zeigt nicht nur, dass diese Form der Anklage im konservativen Frankreich unter Napoléon III. wirklich System hatte. Flauberts Fall zeigt auch, dass diese Form der Anklage auch kontraproduktiv sein konnte – der Ruhm, den der Prozess dem Roman verschafft hatte, trug nicht unwesentlich dazu bei, dass er zum Verkaufsschlager wurde. Leider schaffte Baudelaire dasselbe nicht: Den Freispruch verpasste er wohl auch, weil der Anwalt seines Verlegers offenbar sehr schwach war. Und Kapital (im eigentlichen Sinne des Worts!) konnte er auch keines aus dem Urteil schlagen, weil für ihn durch die geforderten Streichungen die Fleurs du Mal strukturell zerstört waren, er also eine Bearbeitung durchführen musste, und so bis zur zweiten Auflage zu viel Zeit verstrich und die Fleurs wieder aus dem beschränkten Gedächtnis der lesenden Masse verschwunden waren.

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