Historikerstreit – Revisionismus, Verharmlosung oder Freiheit der Wissenschaft?

Der sogenannte “Historikerstreit” war eine Auseinandersetzung in den 80iger Jahren des vergangenen Jahrhunderts über eine mögliche Neubewertung der nationalsozialistischen Vergangenheit. Ausgelöst wurde er durch einen Artikel von Ernst Nolte aus dem Jahr 1980, der seine eigenen Thesen in einem Beitrag in der FAZ 1986 unter dem Titel “Vergangenheit, die nicht vergehen will” wiederholte und vor allem von Jürgen Habermas, der in diesem Artikel sowohl revisionistische Tendenzen als auch eine Verharmlosung des Holocausts erkennen wollte, scharf angegriffen wurde. Andere Historiker haben auf der einen oder anderen Seite in diese Auseiandersetzung eingegriffen (durch Publikationen in historischen Zeitschriften, in der FAZ und in der “ZEIT”), wobei der Zeitpunkt der Auseinandersetzung nicht zufällig war: Im Gefolge von “Bitburg” war man “revisionistischen” Tendenzen gegenüber sensibler geworden. Schon in den 60iger Jahren hatte Nolte eine ähnliche Position vertreten, ohne dass dies zu einer vergleichbar aufgeregten, öffentlichen Diskussion geführt hätte.

Konkret ging es um eine Integration des Dritten Reiches in das deutsche Geschichtsbild, um ein neues Geschichts- bzw. Nationalbewusstsein (um das sich besonders Michael Stürmer bemühte und das er bei einer “bündnisfähigen” Nation für notwendig hielt) wie auch um die Einzigartigkeit des Holocausts. Zusätzlichen Zündstoff lieferte eine Publikation von Andreas Hillgruber, der unter dem Titel “Zweierlei Untergang” sich mit dem Zusammenbruch der deutschen Ostfront aus Sicht der verteidigenden Armee sowie mit dem Ende des europäischen Judentums beschäftigt.

Schon bald hat man bei der Lektüre des vorliegenden Sammelbandes das Gefühl, dass es hier weniger um historische Fakten, sondern um bloße Polemik geht. Die eine wie die andere Seite bemüht sich durch subtile Textexegese, dem Gegner genau das zu unterstellen, was sie ihm zu unterstellen wünscht. Dazu kommt – etwa bei Habermas – eine Zitierweise, die einzelne Textpassagen aus dem Zusammenhang reißt, Relativierungen unterschlägt und somit jegliche in akademischen Kreisen übliche Sorgfalt beiseite lässt.

Dadurch überrrascht es kaum, dass das wirklich Fragwürdige an Noltes Ausführungen erst nach über 120 Seiten des vorliegenden (chronologisch aufgebauten) Buches zur Sprache kommt, nämlich jener “Kausalnexus”, den der Autor zwischen dem Archipel Gulag und den Konzentrationslagern ausfindig gemacht zu haben glaubt. Eine Verbindung, für die Nolte keine Belege anführen kann, die einfach postuliert wird und dadurch den Eindruck erweckt, die nationalsozialistischen Vernichtungslager seien eine Art Reaktion auf die “asiatischen” Gräueltaten. Eine derartige These ist obskur und durch die Quellenlage nicht zu rechtfertigen, Nolte hat sie in einem später publizierten Beitrag ein wenig relativiert bzw. ihre “Vorbildwirkung” nur als eine Art psychologischer Anregung interpretiert.

Was die Notwendigkeit eines historischen Bewusstseins, das – nach Stürmer – die Bündnisfähigkeit der damaligen BRD garantieren solle, angeht, so will sich mir nicht erschließen, inwieweit ein bloßer Verfassungspatriotismus oder gar das bloße Zugehörigkeitsgefühl zu einer demokratisch-pluralistischen Gesellschaft für die Zuverlässigkeit eines Staates nicht ausreichen sollte. Nationalbewusstsein ist ein im Volk unter den unterschiedlichsten Schattierungen und Auspizien auftretendes Gefühl, es ist keinesfalls von historisch-wissenschaftlicher Kenntnis getragen und wird – besten- bzw. schlechtestensfalls – von den Machthabern benutzt und eingesetzt, um die eigenen Interessen durchzusetzen, Interessen, die durchaus nicht immer im Sinne des so instrumentalisierten Volkes sein müssen. Keinesfalls aber ist die politische Zuverlässigkeit eines Staates von den historischen Befindlichkeiten seiner Bürger abhängig – im Gegenteil: Patriotische Gesinnungen haben nur allzu häufig trennenden, separatistischen Charakter.

Bleibt die vielbeschworene Einzigartigkeit des Holocausts, das Exzeptionelle und Unvergleichbare dieses Verbrechens. Wenn damit mehr ausgedrückt werden soll als die triviale Tatsache, dass alle historischen Ereignisse auf ihre Weise einzigartig sind, so stellt sich die Frage, was durch eine solche Bezeichnung erreicht werden soll. Geschichtliche Ereignisse sind prinzipiell eingebettet in einen historischen Rahmen, der genau zu diesem entsprechenden Ereignis führt, sie sind erst durch diese ihre Voraussetzungen verstehbar und erklärbar. Wird nun ein Ereignis in dieser Form als “einzigartig, singulär” angesehen, so kann dies auch für seine Voraussetzungen gelten, auch diese würden jeder Vergleichbarkeit entzogen – prinzipiell ad infinitum, was alle Geschichte zu einer Ansammlung von Einzigartigkeiten werden ließe. Das so erzeugte historische Faktum stünde wie ein erratischer Block in einem ansonsten multikausal vernetzten, geschichtlichen Universum, seine Einzigartigkeit würde im übrigen auch jedes ähnliche Ereignis in Gegenwart und Zukunft unmöglich machen. Das bedeutet für alle jene Menschen, denen die “Gnade der späten Geburt” zuteil wurde, zudem die Möglichkeit moralischer Herablassung: Die Unwiederholbarkeit des Grauens lässt uns Späterlebende automatisch gegenüber den NS-Verbrechen immun erscheinen.

Tatsächlich aber ist jedes Geschehen, jedes Verbrechen vergleichbar* – und diese Vergleichbarkeit ist die Grundlage für das Verständnis desselben und – möglicherweise – die Chance, Ähnliches in Zukunft zu verhindern. Stellt man den Holocaust neben die Ermordung der Kulaken oder das Pol-Pot-Regime, so werden sich neben Ähnlichkeiten auch Unterschiede zeigen, das Spezifische des deutschen Völkermordes. Durch den bloßen Vergleich wird keineswegs eine Verharmlosung bewirkt: Einer solche Argumentation mag an Stammtischen ein gewisser Erfolg beschieden sein, sollte aber in einem vernünftigen gesellschaftlichen Rahmen (bzw. gar im akademischen Bereich) keiner Diskussion wert sein: Der Angeklagte, der sich bei seiner Verteidigung darauf beruft, dass auch sein Freund einen Mord begangen habe und deshalb auf mildernde Umstände pocht, wird mit dieser Strategie kaum Erfolg haben. (Dass solche Vergleich von rechten Kreisen zur Verteidigung des Dritten Reiches verwendet werden, ist eine Tatsache und lässt sich nicht verhindern: Allerdings muss eine demokratische, pluralistische Gesellschaft derlei aushalten können.)

Das Einordnen und Vergleichen des nationalsozialistischen Massenmordes hat nichts mit seiner Relativierung zu tun – im Gegenteil: Erst durch diese Analyse kann das Außerordentliche und Besondere herausgestellt und benannt werden. Wir müssen diese Zeit verstehen lernen, aber wir werden sie nicht verstehen, wenn wir sie als einzigartig und damit unwiederholbar darstellen. Die Konzentrationslager sind eingebettet in historische Entwicklungen und sie sind dadurch begreifbar (nicht entschuldbar). Ihre Hochstilisierung zum Absoluten und Singulären bewirkt das Gegenteil dessen, worum es uns allen zu tun ist: Über das Verstehen eine bessere Zukunft gestalten zu können.

Mit dieser Erhebung zur Einzigartigkeit geht außerdem oft eine Tabuisierung einher, die Unvergleichbarkeit kann nur konstatiert werden. Gerade in bezug auf das Dritte Reich wird damit jenen in die Hände gearbeitet, denen es tatsächlich um eine Verharmlosung der Verbrechen zu tun ist. Die Wehrmachtsausstellung mag hierfür als Beispiel dienen: Als man erstmals auf die Fragwürdigkeit und mangelnde Authentizität einzelner Exponate hinwies, erhob sich ein Sturm der Entrüstung – es konnte nicht sein, was nicht sein durfte. Tatsächlich musste man nach einem langen, unwürdigen Eiertanz eingestehen, dass von den unzähligen Dokumenten einige wenige (eine Untersuchungskommission beanstandete schließlich etwa 20 Fotos) nicht Verbrechen der Wehrmacht, sondern anderer Einheiten dokumentierten. Durch die anfängliche, vehemente Weigerung, diese Fehler einzugestehen, konnten nun all jene triumphieren, die die gesamte Ausstellung als fragwürdig bezeichneten. Historiker (Wissenschaftler, Philosophen) aber müssen begreifen, dass ihre Arbeiten fehlerhaft sein können (auch wenn sie von tief humaner Gesinnung getragen werden), sie müssen lernen, dass alle Fragen gestellt werden dürfen und dass einzig diese Tatsache einer Kritikoffenheit dazu beitragen kann, etwa im geschichtlichen Bereich die den Nationalsozialismus verharmlosenden Theorien zu widerlegen. Dass diese Kritikoffenheit manchmal zu unerwünschten Ergebnissen führt muss akzeptiert werden.

Die Hochstilisierung des Holocaust zur historischen Einzigartigkeit lässt auch die Täter jener Zeit einzigartig werden. Weshalb man sich um eine mögliche Wiederholung nicht mehr zu bekümmern braucht, sondern einer Gedenktagkultur ergeben kann, die das Amoralische bequem in der Vergangenheit verortet. Hingegen werden wir erst durch die Vergleichbarkeit dieses Verbrechens in die Verantwortung genommen: Wir können uns als Menschen begreifen, die denen, die vor einem dreiviertel Jahrhundert Ungeheuerliches in die Wege leiteten oder auch nur zuließen, ähnlich sind; aber wir können durch das Verstehen und Vergleichen ähnliche Tendenzen erkennen – und vielleicht verhindern. Solches kann aber nur eine nüchterne, kritische, tabulose Untersuchung leisten – ohne Rücksichtnahme auf moralisch verbrämte Denkverbote.

Die ganze Auseinandersetzung war weniger eine historische Diskussion als vielmehr ein polemischer Wettkampf um die moralische Superiorität. Habermas oder Augstein sahen sich als Tugendwächter in einem Meer von Historikern, die – weil sie dem Begriff Holocaust nicht augenblicklich irgendeinen Superlativ Bernhardscher Prägung hinzufügten – sämtlich revisionistischer Tendenzen geziehen wurden, während so mancher der Gegenseite sein “nationalbewusstes” Mäntelchen prophylaktisch von allen bräunlichen Flecken gereinigt sehen wollte. Beide waren im Unrecht: Die einen als dubiose Hüter einer Verbrechenskultur, deren Unerreichbarkeit auf ewig und immer festgeschrieben werden sollte – während die anderen mit genau jenen patriotischen Tugenden liebäugelten, die ein Gutteil zu genau diesen Verbrechen beigetragen haben.

Aus heutiger Sicht fällt es schwer, sich auf die eine oder andere Seite zu schlagen: Die Selbstgefälligkeit, mit der Habermas oder Augstein jede historische Auseinandersetzung unter Generalverdacht (der Apologie des Dritten Reiches) stellen, wobei man implizit die Überlegenheit der eigenen ethischen Gesinnung unterstellt und auf dieser Basis meint entscheiden zu können, welche Fragestellung denn zulässig ist, ist so arrogant wie wissenschaftlich dumm. Habermas meinte in erkenntnistheoretischer Hinsicht immer schon, nicht ohne (der Kritik entzogenen) Vorannahmen auskommen zu können und verhält sich insofern konsequent, obschon seine Position mehrfach als unhaltbar ausgewiesen wurde (u. a. von Hans Albert oder W. Keuth). Das in diesem Zusammenhang besonders Unangenehme ist die Verquickung von ethischen Standards mit solchen Forschungsverboten, sodass schon bestimmte Fragen moralisch anrüchig werden. Das sind üble polemische Vorgangsweisen – und Habermas ist nicht dumm genug, dies auch zu wissen.

Auf der anderen Seite gibt es etwa einen Ernst Nolte (oder Leute wie Friedrich Karl Fromme, der zwar nur am Rande der Auseinandersetzung in Erscheinung trat, aber ganz eindeutig rechtsextremes Gedankengut in entsprechenden Aufsätzen vertritt), der sich der vorgenannten Unterstellungen im weiteren Verlauf seiner Publikationen als würdig erwiesen hat. Wie schon der von ihm unterstellte “Kausalnexus” von Gulag und KZ in den Bereich der Fiktionen gehört (und auf die Widerlegung genau solcher Aussagen hätte der Streit beschränkt werden können, müssen), meinte er auch später eindeutig auf Relativierung abzielende Gründe für den Massenmord an den Juden ausfindig machen zu können, ein Tun, das ihn sowohl akademisch als auch öffentlich zusehends isolierte. Aber auch wenn Habermas’ Verdacht in Bezug auf Nolte berechtigt gewesen ist, so ist dies nicht dem Weitblick oder der Scharfsinnigkeit seiner Ausführungen zur danken: Wer einen Generalverdacht ausspricht wird unschwer in einigen Fällen Recht behalten.

Nicht die historischen Fakten bzw. deren Bewertung waren Gegenstand der Auseinandersetzung, vielmehr war es den Diskutanten um eine Instrumentalisierung der Geschichte für rezente, politische Zwecke zu tun. Was die wissenschaftsphilosophischen Aspekte anlangt hat sich vor allem die “linke” Seite diskreditiert und dadurch der Sache einen Bärendienst erwiesen: Anstatt sich mit dem historisch-nationalistisch-patriotischen Identitätsgefasel auseinanderzusetzen glaubte man unter Hinweis auf die eigene, moralisch-ethische Erhabenheit Denkverbote aussprechen, Forschungsbereiche begrenzen zu müssen. Solches ist kontraproduktiv auch im Habermasschen Sinne, da es den Ewig-Gestrigen in die Hände spielt und ihnen das Terrain überlässt. Und es ist wissenschaftlich unredlich: Alle Fragen müssen gestellt werden, um sie durch rational-kritische Diskussion einer – wie auch immer aussehenden – Lösung zuführen zu können. Das mag für den einen oder anderen unangenehm sein, ist aber der Preis für eine offene Gesellschaft.


*) Die Bewertung eines Vorganges, Ereignisses als singulär setzt ohnehin schon den Vergleich voraus: Vor welchem Hintergrund sollte man denn sonst zu einem derartigen Ergebnis kommen. Erst auf der Basis des Vergleichens kann Gleichheit oder Unterschiedlichkeit festgestellt werden. Und dann wird man zum trivialen Schluss kommen, dass eben alle Ereignisse teilweise ähnlich, teilweise “singulär” sind, wobei die Verwendung des Superlativs auf “singulär” oder “einzigartig” (am singulärsten) offenkundiger Unsinn ist. Das Besondere der nationalsozialistischen Verbrechen kann sich – wenn es denn besteht – nur aus einem solchen Vorgang erschließen, die Einordnung und Bezugnahme auf andere historische Ereignisse ist die logische Voraussetzung für eine Bewertung. Ein Vergleich ist also unabdingbar, er sollte aber – um Begriffsverwirrung vorzubeugen – von “Gleichsetzung” unterschieden werden.

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